Nierejestrowa działalność, czyli Twój pierwszy salon kosmetyczny!
on September 12, 2025

Nicht eingetragene Tätigkeit, also dein erstes Kosmetikstudio!

Ich sehe oft, dass in verschiedenen Foren viele Fragen zur nicht registrierten gewerblichen Tätigkeit gestellt werden. Ihr fragt unter anderem:

  • Wie beginnt man eine nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit?
  • Brauche ich eine Registrierkasse?
  • Muss ich eine Steuernummer (NIP) haben?
  • Wie werden die Steuern abgerechnet?
  • Wie viel darf ich verdienen?

Ich dachte, ich sammle Informationen, die dir sicher nützlich sind, wenn du gerade deine Reise in der Branche beginnst. Nehmen wir an, du möchtest probeweise einen Kosmetiksalon eröffnen und mit möglichst geringen Kosten testen, wie es läuft, dein eigenes Unternehmen zu führen ;).

Ich schreibe „probeweise“, weil es seit 2018 im Gesetz diese Möglichkeit gibt. Die nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit erfordert minimale Investitionen und Formalitäten (man muss das Unternehmen nicht anmelden, keine Buchhaltung führen etc.). Das ist eine ziemlich gute Gelegenheit, um zu prüfen, ob deine Geschäftsidee Sinn macht und wie du dich damit fühlst. Ich habe kürzlich geschrieben, dass es am besten ist, seine Fähigkeiten zunächst an Familie und Freunden zu testen, aber nach einer Weile müssen wir mit „echten“ Kundinnen arbeiten – so erhalten wir Feedback darüber, was wir noch verbessern können und wie wir noch besser werden.

Die nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit umgeht die Pflicht zur Anmeldung und zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (ZUS), was am Anfang eine große Erleichterung ist. Vom Einkommen wird eine Steuer von 18 % beim Ausfüllen der Steuererklärung (PIT) gezahlt, und viele Formalitäten und Kosten entfallen.

Und wenn dein Geschäft anläuft... dann steigst du auf die nächste Stufe auf und gründest ein Unternehmen – aber dann weißt du schon ungefähr, wie man in unserer Branche ein Geschäft führt, und es fällt dir viel, viel leichter ;).

Deshalb lohnt es sich jetzt schon, über einen Firmennamen nachzudenken, ein Logo und ein Profil auf Facebook oder Instagram zu erstellen – den Firmennamen und das Logo kannst du auf jeden Fall verwenden, aber das Unternehmen ist vorerst die natürliche Person, also DU. Du kannst Rechnungen ausstellen (wichtig ist, dass deine Daten darauf stehen), Visitenkarten oder Geschäftspapier haben und sogar eine Webseite.

Wenn dir die Arbeit gefällt und du dich darin wohlfühlst, kannst du über eine ernsthaftere Tätigkeit nachdenken (du wirst selbst spüren, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist) – vorerst habe ich für dich einige Informationen zur NDG in Form von Fragen und Antworten vorbereitet.

Wer kann eine nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit ausüben? 

Es gibt nur drei Bedingungen, die wir erfüllen müssen, um eine nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit ausüben zu können. Erstens darf der Umsatz aus der nicht registrierten gewerblichen Tätigkeit in keinem Monat die Hälfte des Mindestlohns überschreiten – dazu schreibe ich gleich mehr. Die zweite Bedingung ist, dass in den letzten 60 Monaten keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Und man muss volljährig sein ;).

Was muss ich tun, um eine nicht registrierte Tätigkeit zu beginnen?

Um eine nicht registrierte Tätigkeit zu beginnen, reicht es, eine vereinfachte Verkaufsaufzeichnung zu führen (das kann eine solche Tabelle sein: - Muster ansehen). Man muss den Beginn der Tätigkeit nirgendwo melden.

Aber was ist eine Verkaufsaufzeichnung? 

Die Verkaufsaufzeichnung ist eine Übersicht aller Zahlungen, die du von Kundinnen/Kunden erhalten hast. Man kann sie in Papierform führen – am besten dafür ein spezielles Heft verwenden, in dem du in Tabellenform den Verkauf für den jeweiligen Tag notierst (spätestens am Tag nach dem Verkauf).

Was sollte in der Verkaufsaufzeichnung bei nicht registrierter Tätigkeit enthalten sein? 

Es gibt keine festgelegten Elemente für die vereinfachte Verkaufsaufzeichnung, aber meist enthält sie: fortlaufende Nummer, Verkaufsdatum, Verkaufswert sowie Verkaufsbetrag (das kann eine Tabelle sein – Muster ansehen). Es ist sinnvoll, eine monatliche Zusammenfassung des Verkaufswerts hinzuzufügen, denn wenn wir das Limit überschreiten, das ich gleich erwähne, müssen wir innerhalb von 7 Tagen das Unternehmen anmelden.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze bei nicht registrierter Tätigkeit?

Der aus dieser Tätigkeit erzielte Umsatz darf in keinem Monat die Hälfte des Mindestlohns überschreiten, wie er im aktuellen Gesetz zum Mindestlohn festgelegt ist. Der Präsident hat 2023 ein Gesetz unterzeichnet, das die Umsatzgrenze bei nicht registrierter Tätigkeit von 50 % auf 75 % des monatlichen Mindestlohns anhebt. Das Inkrafttreten der Vorschriften ist für Juli 2023 geplant. Die Umsatzgrenze würde dann (im Jahr 2023) 2700 PLN betragen!

Was sind überhaupt Umsätze?

Umsätze sind alle Zahlungen (Geldmittel), die du von Kundinnen/Kunden für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen erhalten hast.

Muss ich Einkommenssteuer für die nicht registrierte Tätigkeit zahlen?

Ja, Einkünfte aus der nicht registrierten Tätigkeit werden nach den allgemeinen Regeln besteuert und müssen in der Steuererklärung PIT-36 angegeben werden. Die Daten zur Tätigkeit werden im Abschnitt E, Zeile 9 eingetragen: „Nicht registrierte Tätigkeit, definiert in Art. 20 Abs. 1ba des Gesetzes“. Im Feld 111 wird der Umsatz aus der Tätigkeit eingetragen, in Spalte 112 die damit verbundenen Kosten, und in Spalte 113 der tatsächliche Gewinn. Mehr dazu findest du hier.

Brauche ich eine Registrierkasse?

Ja. Seit dem 1. Juli 2021 müssen Unternehmen, die Dienstleistungen in den Bereichen Friseur, Kosmetik und Kosmetologie, Bau, medizinische Versorgung, Rechtsberatung sowie im Bereich von Einrichtungen zur Verbesserung der körperlichen Fitness (nur im Bereich des Zutritts) anbieten, eine Online-Registrierkasse haben. Die Pflicht zur Registrierung von Transaktionen mit einer Registrierkasse sowie die Führung einer Tätigkeit, die nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung wegen Umsatzgrenze profitiert, erfordern die Beantragung einer Steuernummer (NIP), auch bei nicht registrierter Tätigkeit. Mehr dazu findest du hier.

Muss ich eine Steuernummer (NIP) haben?

Personen, die eine Tätigkeit ohne Anmeldung ausüben und eine Registrierkasse verwenden müssen, sind verpflichtet, auch eine Steuernummer (NIP) zu beantragen. Ohne diese kann man die Registrierkasse nicht fiskalisieren. Wenn ihr wissen wollt, wie man eine Registrierkasse kauft oder ob es Förderungen dafür gibt, sagt Bescheid – ich bereite gerne auch dazu einen Beitrag vor.

Entstehen Kosten für die Buchhaltung?

Wenn das Ausfüllen der normalen Steuererklärung für dich kein Problem ist, brauchst du keine Buchhalterin und hast keine Kosten für Buchhaltung. Das Ausfüllen der Steuererklärung kann man auch an eine Buchhalterin oder jemanden mit Erfahrung delegieren; manchmal helfen zum Beispiel Stiftungen oder auch Finanzämter bei der Ausfüllung.

Wie ist es mit Rechnungen und Quittungen?

Auf Wunsch des Kunden kannst du eine Quittung oder Rechnung ausstellen. Auf der Quittung sollten folgende Angaben stehen: fortlaufende Nummer, Ausstellungsdatum, Daten des Verkäufers und Käufers, Bezeichnung der Dienstleistung sowie der zu zahlende Betrag. Auf der Rechnung solltest du angeben: Ausstellungsdatum, Nummer, Namen oder Firmennamen von Steuerpflichtigem und Käufer von Waren oder Dienstleistungen sowie deren Adressen, Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, Menge der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Dienstleistung, Preis und Gesamtbetrag.

Welche Angaben des Ausstellers sollten auf der Quittung stehen?

Als Aussteller gibst du deinen Vor- und Nachnamen, deine Wohnadresse und deine Steuernummer (NIP) an.

Darf ich meine nicht registrierte Tätigkeit legal bewerben und promoten?

Ja, auch über Webseiten.

Darf ich den Namen und das Logo verwenden?

Ja, wichtig ist, dass auf der Quittung deine Daten, also die der natürlichen Person, stehen.

Kann ich Zahlungen bar und per Überweisung annehmen?

Ja. Beide Formen sind erlaubt.

Darf eine nicht registrierte Tätigkeit nur von volljährigen Personen ausgeübt werden?

Ja. Nur volljährige Personen haben volle Geschäftsfähigkeit.

Muss ich ein separates Bankkonto eröffnen?

Das ist nicht notwendig, man kann sein eigenes Konto verwenden.

Kann eine nicht registrierte Tätigkeit mit Unterbrechungen ausgeübt werden (z. B. mehrere Monate Dienstleistung, mehrere Monate Pause)?

Es spricht nichts dagegen, solange die monatliche Umsatzgrenze nie überschritten wird, da sonst die Tätigkeit nicht mehr als nicht registrierte Tätigkeit gilt, sondern als gewerbliche Tätigkeit.

Eine gewerbliche Tätigkeit „probeweise“ zu führen, kann man problemlos und einfach beginnen, wenn man die Bedingungen erfüllt (zur Erinnerung:  Volljährigkeit, Einhaltung der Umsatzgrenze und keine gewerbliche Tätigkeit in den letzten 60 Monaten). Theoretisch braucht man keine Steuernummer (NIP), aber in der Praxis, gerade in der Kosmetikbranche wegen der Pflicht zur Registrierkasse, muss man beim Finanzamt eine NIP beantragen. Dann reicht es, die Verkaufsaufzeichnung sorgfältig zu führen und das Unternehmen zu entwickeln ;)

Ich habe auch für dich mehr Informationen zur Registrierkasse und damit verbundenen Themen (Kosten, Fördermöglichkeiten etc.) – schreib unbedingt, wenn du Erfahrungen hast, die du mit uns teilen möchtest.